Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preis

Alle Preise verstehen sich einschließlich Verpackung, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Zubehörlieferungen und bei Ersatzteillieferungen werden anteilig Porto-, Verpackungs- und Versandspesen berechnet.

2. Lieferung und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Firma verlassen hat. Wir sind berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Lieferungen namens und auf Rechnung des Bestellers zu versichern. Teillieferungen sind zulässig.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Punkt 3 entgegenzunehmen. Der Besteller ist verpflichtet, bei Ankunft einer Sendung diese auf Transportschäden unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Schäden oder den Verlust muss der Besteller sofort amtlich feststellen lassen und der Firma Der Etikettenprofi sofort davon Mitteilung machen. Für Transportschäden haftet die Firma Der Etikettenprofi grundsätzlich nicht. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der bestellten Auflage bei Sondermaterial können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

3. Haftung für Mängel der Lieferung

Ist die Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird die innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Material- oder Fabrikationsmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers, insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Kunden, Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Gewähr für solche Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird nicht übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Verarbeitung durch den Besteller oder durch Dritte. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtung nicht erfüllt. Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Ware selbst entstanden, bestehen nicht.

4. Lieferfreigrenzen

Wir liefern frei Haus ab einem Rechnungsnettowert von 250,00 €. Eilversand über Paketdienst oder Expresskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers.

5. Garantieleistungen

Im Rahmen üblicher Garantieleistungen gewähren wir auf alle Maschinen eine Garantie von 6 Monaten ab Rechnungsdatum, mit Ausnahme aller Glasteile und unter der Voraussetzung, dass nur autorisierte Monteure die Maschinen gewartet haben. Auf die Papiere gewähren wir eine branchenübliche Garantie von 4 Monaten ab Auslieferungsdatum, wobei ordnungsmäßige Lagerungen der Ware Voraussetzung ist. Rücksendungen von Waren irgendwelcher Art müssen vorher mit uns abgesprochen werden und erfolgen auf Kosten des Versenders.
Garantieleistungen können nur unter der Voraussetzung bearbeitet werden, dass bei Maschinen ein entsprechender Garantieantrag ausgefüllt wird, bei Papierreklamationen die Fertigungsnummer vorhanden ist.

6. Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Leistungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller tritt an uns sämtliche gegenwärtigen und künftige Forderungen ab, soweit diese sich auf die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware beziehen; der Besteller darf die von uns gelieferte Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten. Die Geltendmachung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Lüdinghausen. Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten als Gerichtsstand das Amtsgericht Lüdinghausen vereinbart.

9. Rechtsgültigkeit

Sollte eine Bedingung oder mehrere vorstehende Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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